Tipps und Tricks
Notfall - wie helfe ich?
Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat oder eine Person, die vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können.
Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln.
Was sollten Sie hierbei beachten?
- Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren.
- Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab.
- Rufen Sie Hilfe herbei.
- Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung.
Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110!
- Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
- Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr den Polizeinotruf.
Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden.
Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten:
- Wo ist etwas passiert?
Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss).
Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge. - Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen.
- Was ist geschehen? - Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich.
- Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person.
- Warten auf Rückfragen! - Legen Sie erst auf, wenn die Disponentin oder der Disponent keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet.
Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist.
Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.
Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun?
Leisten Sie Erste Hilfe. Weisen Sie wenn möglich Rettungskräfte an der Straße ein, beispielsweise wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen.
Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen stehen im Notfall die folgenden Kommunikationsmittel zur Verfügung:
- Notruf-App „nora“
Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es, in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen.
Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.
Weitere Informationen zu „nora“ wie beispielsweise Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes sind auf der Homepage von "nora" bereitgestellt.
- Notruf-Fax
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ zu verwenden.
Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 durch Fax genutzt werden.
Der dazu entwickelte Vordruck steht über den untenstehenden Link zum Download bereit.
- Nothilfe-SMS
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ zu verwenden.
Kann diese Option nicht genutzt werden, kann das Hilfeersuchen alternativ als SMS an eine Leitstelle übermittelt werden.
Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet je nach Ihrem Netzbetreiber dabei wie folgt:
T-Mobile (D1) und Vodafone (D2): 99 0711 216-77112
Telefonica (O2 / E-Plus): 329 0711 216-77112.
Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann.
Nutzen Sie daher, wenn möglich, primär „nora“ oder das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
- Tess-Relay-Dienste
Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen.
Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- beziehungsweise Schriftdolmetscherdienst unterstützt.
Die Dienstleistung ist für die Notrufenden vollumfänglich kostenlos und bedarf nur einer Vorab-Registrierung.
116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.
19222 - Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222.
Beachten Sie, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.
Vertiefende Informationen
116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen:
Flyer „Wichtige Rufnummern für den Notfall" (PDF): Das Innenministerium informiert über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 und weitere wichtige Rufnummern für den Notfall.
Freigabevermerk
17.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Sommerzeit: erhöhte Waldbrandgefahr
In der Sommerzeit nimmt die Gefahr von Flächen/Waldbränden zu, da die Gräser und Gehölze ausgetrocknet sind. Um Brände zu vermeiden sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Werfen Sie keine Flaschen oder Glasscherben achtlos weg, da diese bei Sonneneinstrahlung wie Brenngläser wirken und entzünden somit das darunter liegende Gras.
- Werfen Sie keine brennenden Kippen weg, auch nicht aus dem Auto heraus.
- Beachten Sie vom 1. März bis 31. Oktober das bestehende Rauchverbot in Wäldern.
- Vorsicht, wenn Sie ihr Fahrzeug auf einer Wiese abstellen, können erhitzte Teile das Gras in Brand setzten.
Brandgefahren zur Advents- und Weihnachtszeit
Alljährlich kommt es in der Weihnachtszeit zu Bränden, die durch unsachgemäßes Aufstellen von Weihnachtsbäumen und Adventskränzen oder den fahrlässigen Umgang mit Kerzen ausgelöst werden.
Die Brandgefahr erhöht sich, je älter der Baum oder der Tischkranz ist.
Ausgetrocknete Bäume und Kränze können explosionsartig verbrennen, durch den anschließenden Brand wird unter Umständen die ganze Wohnung zerstört.
Daher unbedingt folgende Ratschläge der Feuerwehr beachten:
Um zu verhindern, dass die Christbäume frühzeitig austrocknen
- diese bis zum Aufstellen kühl lagern (z.B. in der Garage oder in nicht beheizten Kellerräumen)
- dabei genügend Abstand zu Heizkörpern, Öfen etc. halten
- am besten in einem mit Wasser gefülltem Gefäß aufbewahren
Beim Aufstellen und Ausschmücken in der Wohnung
- auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen achten (z.B. Vorhängen, Tischdecken usw.)
- Kerzen mit stabilen Haltern befestigen
- diese so anbringen, dass sie nicht zu dicht unter den Zweigen brennen
- von oben nach unten anzünden
- aber von unten nach oben löschen
- Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen lassen
Halten Sie für den Brandfall einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.